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Staubmessung

Staubmessung

Gase, Dämpfe und Stäube in der Arbeitsumgebung gehören nach der Kompetenzverordnung Arbeitshygienische Mess-, Prüf- und Analyselaboratorien des Ministeriums für soziale Sicherheit zu den chemischen Faktoren, die die Gesundheit der Arbeitsumgebung und der Mitarbeiter beeinträchtigen. Besonders Staub ist eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter. 2013 erließ das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit die Staubbekämpfungsverordnung, um Gesundheitsrisiken durch Staub am Arbeitsplatz vorzubeugen. Bei der Ausarbeitung dieser Verordnung wurde das Ziel verfolgt, den Staub in der Arbeitsumgebung zu bekämpfen, die Beschäftigten vor den schädlichen Auswirkungen des Staubs zu schützen und die dazu zu ergreifenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes festzulegen.

Arbeitgeberorganisationen müssen eine Risikobewertungsstudie zu Staubmessungen durchführen. Dieser Verpflichtung ist gemäß den Bestimmungen der Arbeitsschutz-Gefährdungsbeurteilungs-Verordnung nachzukommen. Bei den in stauberzeugenden Arbeiten durchzuführenden Untersuchungen zur Gefährdungsbeurteilung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

• Art des Staubs in der Arbeitsumgebung
• Mögliche Gefahren und Schäden dieses Staubs in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit
• Höhe, Dauer und Häufigkeit der Staubexposition von Arbeitnehmern
• Arbeitsplatzgrenzwerte, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind
• Ergebnisse der Staubmessung
• Zu treffende Vorbeugungsmaßnahmen
• Ergebnisse früherer Gesundheitsüberwachung

Im Allgemeinen ist die Größe des Staubs, der die Lungen durch die Atemwege erreicht, kleiner als 10 Mikrometer. Diese gelangen mit dem Blutstrom in andere Organe und beginnen sich anzusammeln, da sie nicht aus dem Körper ausgeschieden werden können. Es ist diese Situation, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.

Es gibt viele verschiedene Methoden zur Staubmessung. Einige dieser Methoden sind dosimetrische Staubmessungen, Staubmessungen in der Umgebungsluft, Staubmessungen in PM 10-Umgebungen und niedergeschlagene Staubmessungen. Gemäß der Staubbekämpfungsverordnung sollten Staubmessungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, die sich nach den Ergebnissen von Risikobewertungsstudien richten. Diese Messungen sollten jedoch wiederholt werden, wenn sich die Bedingungen der Staubexposition in der Arbeitsumgebung ändern. Die Messergebnisse müssen innerhalb der im Anhang der Verordnung erläuterten Arbeitsplatzgrenzwerte liegen. Darüber hinaus müssen durchzuführende Staubmessungen von Laboren mit Präqualifikations- oder Kompetenznachweisen durchgeführt werden.

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