Umgebungslärmmessungen
Lärmmessungen in Einrichtungen und Betrieben sind Messungen, die durchgeführt werden, um die Belästigung durch Lärm zu ermitteln, der während der Arbeitszeit auftreten kann.Im Rahmen der Umweltlärmbewertungs- und -bekämpfungsverordnung
- Unternehmen, die verpflichtet sind, eine „Umweltgenehmigung oder Umweltgenehmigung und Lizenz“ für die Anlagen und Tätigkeiten zu erhalten, die in der Liste der Anlage 1 und 2 der Verordnung über die nach dem Umweltgesetz erforderlichen Genehmigungen und Genehmigungen aufgeführt sind
- Betriebe, die Musik mit echten Instrumenten und/oder Stimmen oder unter Verwendung einer Tonband- oder elektronisch verstärkten Tonquelle im Rahmen und im Rahmen von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren ausstrahlen
- Lizenzierte oder nicht lizenzierte Unternehmen im Falle von Lärmbeschwerden
Es muss die notwendigen Messungen vornehmen und die Grenzwerte einhalten.
Lärmmessungen werden von der Nanolab Laboratories Group, die von Türkak akkreditiert und vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung zugelassen ist, von sachkundigem und autorisiertem Personal durchgeführt.
- Unterhaltungsort (Café, Bar, Casino usw.) Geräuschmessung
- Live-Musik (Hochzeitssaal, Volksliedkneipe, Konzert usw.) Schallmessung
- Umgebungslärmmessung