BLOG

OHS-Messungen (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)

OHS-Messungen (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)

Die Sicherheit der Arbeitnehmer sollte für Arbeitgeberorganisationen oberste Priorität haben. Am Arbeitsplatz gefundene, verwendete oder anderweitig verarbeitete Stoffe und die Bedingungen der Arbeitsumgebung sollten keine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellen. Beschäftigte sollten vor ihren schädlichen Auswirkungen geschützt werden. Für eine sichere Arbeitsumgebung müssen physikalische, chemische und biologische Faktoren sowohl für die Arbeitsumgebung als auch für die persönliche Exposition in der Arbeitsumgebung gemessen, getestet, analysiert und bewertet werden. Dies können nur Labore, die über einen Sachkundenachweis verfügen.

Arbeitgeberorganisationen lassen arbeitshygienische Messungen, Tests und Analysen gemäß den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungsstudien durchführen. Kommt es aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsplatzumfeldes oder der während der Tätigkeit ausgeübten Tätigkeit zu einer Abweichung der persönlichen Expositionswerte, sollten arbeitshygienische Messungen, Untersuchungen und Analysen erneut durchgeführt werden, sofern dies durch den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich erscheint am Arbeitsplatz. All diese Themen sind in der vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im Jahr 2013 herausgegebenen Kompetenzverordnung für arbeitshygienische Mess-, Test- und Analyselabore enthalten. Diese Verordnung wurde mit dem Ziel erstellt, die Regeln für die Genehmigung privater oder staatlicher Labors zur Durchführung zu regeln arbeitshygienische Messungen, Prüfungen und Analysen hinsichtlich persönlicher Belastungen im Arbeitsumfeld oder physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren im Arbeitsumfeld aller Art gemäß den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. .

Diese Verordnung, die in Übereinstimmung mit dem 2012 erlassenen Arbeitsschutzgesetz erstellt wurde, umfasst die Organisationen, die arbeitshygienische Messungen, Tests und Analysen an Arbeitsplätzen im Rahmen dieses Gesetzes durchführen. Laboratorien, die diese Studien durchführen, sind verpflichtet, in den Fächern, für die sie zugelassen werden, ein Qualitätsmanagementsystem gemäß dem Akkreditierungsstandard einzurichten, umzusetzen und zu verbessern. Labore, die auf diesem Gebiet tätig sind, führen hauptsächlich die unten aufgeführten Messungen, Tests und Analysen durch:

• Staubmessung
• Messung der persönlichen Lärmbelastung (lex, 8 Stunden)
• Lärmmessung in der Arbeitsumgebung
• Persönliche Belastungsmessung durch Hand-Arm-Vibrationen
• Messung der persönlichen Ganzkörper-Vibrationsbelastung
• Thermische Komfortmessung
• Beleuchtungsmessung
• Chemische Expositions- und Umgebungsgasmessungen

KLICKEN SIE HIER FÜR EIN PREISANGEBOT

.