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Testen des Poolwassers

Testen des Poolwassers

Die Zahl der Schwimmbäder nimmt zu. Diese Hallen- und Freibäder, die zu Sport- oder Unterhaltungszwecken genutzt werden, müssen hygienische Bedingungen erfüllen. Um die Qualitätsstandards des Schwimmbeckenwassers festzulegen, hat das Gesundheitsministerium 2011 eine Verordnung über die Gesundheitsgrundsätze und -bedingungen für Schwimmbäder erlassen. Diese Verordnung wurde erlassen, um sicherzustellen, dass alle Hallen- und Freibäder zu Schwimmzwecken genutzt werden und das darin befindliche Wasser den vorgeschriebenen hygienischen Bedingungen entspricht, die Qualitätsstandards des Beckenwassers festzulegen und die Verfahren und Grundsätze für die Inspektion und Überwachung der Becken zu regeln.

Diese Verordnung gilt nicht für Heil- und Mineralbäder, die zu Gesundheitszwecken genutzt werden, und nicht zu gewerblichen Zwecken genutzte Bäder.

Im Anhang der Verordnung befinden sich Tabellen, die die chemischen Eigenschaften, physikalischen Eigenschaften und mikrobiologischen Eigenschaften von Badewasser zeigen. Außerdem werden die Indikatorwerte angegeben, die in den von den zuständigen Labors durchzuführenden Analysen verwendet werden sollen.

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung müssen die Analysen in diesen Tabellen einmal im Monat von den Personen oder Organisationen, die das Schwimmbad betreiben, von autorisierten Labors durchgeführt werden. In Zeiten mit sehr intensiver Poolnutzung sollten diese Analysen zweimal im Monat durchgeführt werden.

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